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   BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22   

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https://dejure.org/2022,33522
BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22 (https://dejure.org/2022,33522)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2022 - VIa ZR 175/22 (https://dejure.org/2022,33522)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2022 - VIa ZR 175/22 (https://dejure.org/2022,33522)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 826, 852 Satz 1 BGB, 31 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB, § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB, § 287 ZPO, § 562 ZPO, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattung des für das Fahrzeug geleisteten Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung i.R.e. verjährten Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung des für das Fahrzeug geleisteten Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung i.R.e. verjährten Schadensersatzanspruchs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 57/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22
    Die Revision wendet sich ihrerseits nicht gegen die dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmende Feststellung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe aus dem Fahrzeugkauf der Klägerin im Sinne der § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB und den nach Erlass des Berufungsurteils durch den Bundesgerichtshof ausgeformten Grundsätzen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 14; Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27) "etwas erlangt".

    Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht bei der Ermittlung der Höhe des geschuldeten Restschadensersatzes indessen übersehen, dass - was der Senat ebenfalls nach Erlass des Berufungsurteils näher ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16) - von dem von der Beklagten erlangten Händlereinkaufspreis die vom Berufungsgericht nach § 287 ZPO unbeanstandet auf 20.504,51 EUR geschätzten Nutzungsvorteile, die das Berufungsgericht lediglich für eine Vergleichsbetrachtung herangezogen hat, abzuziehen sind.

    Außerdem hat das Berufungsgericht verkannt, dass die Klägerin, was auch die Revisionserwiderung nicht in Abrede stellt, von der Beklagten aus §§ 826, 852 Satz 1 BGB nicht Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verlangen kann (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 21).

    Sie ist daher im übrigen Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), das nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16; Urteil vom 12. September 2022 - VIa ZR 122/22, zVb) weitere Feststellungen zu treffen haben wird.

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22
    Die unbeschränkt zugelassene (BGH, Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 7) und auch im Übrigen zulässige Revision ist begründet.

    Die Revision wendet sich ihrerseits nicht gegen die dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmende Feststellung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe aus dem Fahrzeugkauf der Klägerin im Sinne der § 852 Satz 1, § 818 Abs. 1 BGB und den nach Erlass des Berufungsurteils durch den Bundesgerichtshof ausgeformten Grundsätzen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 14; Urteil vom 21. März 2022 - VIa ZR 275/21, WM 2022, 745 Rn. 27) "etwas erlangt".

  • BGH, 21.02.2022 - VIa ZR 8/21

    BGH bejaht einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sogenannten

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22
    Insoweit ist der mit einem Aufforderungsschreiben der vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten vom 11. Mai 2020 gerechtfertigte Anspruch auch nicht aus Verzug begründet (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21, BGHZ 233, 16 Rn. 78).
  • BGH, 12.09.2022 - VIa ZR 122/22

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz des Fahrzeugkäufers und Darlegungs- und

    Auszug aus BGH, 31.10.2022 - VIa ZR 175/22
    Sie ist daher im übrigen Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), das nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 57/21, WM 2022, 742 Rn. 16; Urteil vom 12. September 2022 - VIa ZR 122/22, zVb) weitere Feststellungen zu treffen haben wird.
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